Der Pflegeprozess

Unserer Pflege haben wir feste Regeln und Strukturen zugrunde gelegt, die als Pflegeprozess bezeichnet werden. Sie sind der Garant für unseren hohen Anspruch an eine qualifizierte Pflege.

Zwischen dem Pflegebedürftigen und dem Pflegenden soll sich eine feste Beziehung entwickeln, die auf ein gemeinsames Ziel hin ausgerichtet ist. Das Ziel ist eine am Pflegebedürftigen orientierte Problemlösung.

Unter Pflegeproblemen verstehen wir Beeinträchtigungen, die den zu Pflegenden behindern oder belasten. Nicht lösbare Probleme sollen durch das Aufspüren und Ausschöpfen noch vorhandener Ressourcen ausgeglichen, bzw. durch entsprechende Pflegemaßnahmen beseitigt oder zumindest verringert werden. Wir verfolgen hierbei den pflegewissenschaftlichen Ansatz der so genannten Fördernden Prozesspflege nach Monika Krohwinkel. Der pflegebedürftig gewordene Mensch soll in allen Lebensbereichen soweit Hilfestellung erhalten, dass ihm wieder ein Leben gelingt, das seiner Gesundung oder Wiederherstellung förderlich ist.

Entscheidend ist bei diesen Überlegungen, dass der pflegebedürftige Mensch eine ganzheitlich zu begreifende Person ist. Wir sehen den Menschen deshalb nicht nur vor dem Hintergrund der 13 AEDL (Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens). Er ist immer mehr als die Summe dieser einzelnen Aspekte.

Während eines Erstbesuches sammeln wir zunächst die wichtigsten Informationen über den zu Pflegenden und sein soziales Umfeld. Und wir verschaffen uns einen ersten Überblick über den Bedarf an pflegerischer Unterstützung. Wir beraten den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen über den Umfang der Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekasse und erstellen einen Kostenvoranschlag für die notwendig werdenden Leistungen unseres Pflegedienstes. Die Aufnahme unserer Pflegetätigkeit kommt durch Pflegevertrag zustande, den wir mit dem Pflegebedürftigen abschließen. Die Unterlagen werden dem Patienten oder seinen Angehörigen wenige Tage nach dem Erstbesuch unter Beilage eines frankierten Rückkuverts schriftlich zugestellt, so dass sie sich nicht sofort entscheiden müssen.

Bald nach Aufnahme der Pflege werden wir im Rahmen einer ersten Pflegevisite eine detaillierte Anamnese erstellen, weitere Informationen zur Biographie, zum bisherigen Krankheitsverlauf und zum sozialen Umfeld sammeln, eine Einschätzung der Pflegerisiken vornehmen, sowie die pflegerisch relevanten Probleme erfassen und nach noch vorhandenen Ressourcen suchen. Gemeinsam mit dem Patienten und/oder seinen Angehörigen werden wir schließlich die Pflegeziele formulieren.

Dem Pflegebedürftigen wird eine Bezugspflegekraft zugeordnet, die in der Regel dann auch seine Hauptpflegekraft sein wird. Die Bezugspflegekraft ist verantwortlich für die Weitergabe pflegerelevanter Informationen an den Pflegedienstleiter, die Durchführung der festgelegten Pflegemaßnahmen, das Vorhandensein der erforderlichen Hilfs- und Pflegemittel oder Medikamente, und die ordnungsgemäße Dokumentation der Pflege in der beim Pflegebedürftigen ausliegenden Pflegedokumentationsmappe.

Die Bezugspflegekraft ist sowohl der erste Ansprechpartner für den Pflegedienstleiter und alle weiteren mit der Pflege befassten Pflegekräfte, als auch für den behandelnden Arzt. Und sie ist auch der erste Ansprechpartner für die Angehörigen. Sie nimmt deren Wünsche entgegen, leitet sie weiter an den Pflegedienstleiter und wirkt beratend und unterstützend mit bei den Überlegungen und Bemühungen zu Verbesserungen und Erleichterungen der Pflege.

Alle pflegerischen Maßnahmen erfolgen nach schriftlich niedergelegten Pflegestandards. Die erforderlichen Pflegemaßnahmen und deren Durchführung werden fortlaufend und zeitnah dokumentiert und auf ihre Wirkung hin überprüft und gegebenenfalls angepasst. Hierzu führt die leitende Pflegefachkraft zusammen mit der Bezugspflegekraft regelmäßig Pflegevisiten durch. Die Häufigkeit dieser Pflegevisiten richtet sich nach dem Grad und dem Umfang der Pflegebedürftigkeit.